Inhaltlich sensibles Material behandeln wir mit Sorgfalt

Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen, die von einem vereidigten und öffentlich bestellten Übersetzer (Gerichtsdolmetscher) angefertigt werden, sind Übersetzungen von Dokumenten, die mit der Übersetzung auch ihre Rechtsgültigkeit erhalten.

Gerichtlich beglaubigt werden Übersetzungen von Verträgen, amtlichen Urkunden, wie beispielsweise Geburts- und Heiratsurkunden, Diplome, Zeugnisse, Auszüge aus dem Handelsregister für juristische Personen usw.

Wie sieht eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung aus?

Eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung ist ein physisches Dokument, bei dem das Original und die Übersetzung samt eidesstattlicher Erklärung des Übersetzers über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit einem besonderen dreifarbigen Faden verbunden und versiegelt werden.

Was wird für die Verbindung einer gerichtlich beglaubigten Übersetzung benötigt?

Die Einrichtung, die von Ihnen eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung verlangt, legt fest, ob diese beglaubigte Übersetzung mit dem Original, einer beglaubigten Abschrift oder einer einfachen Kopie verbunden wird. Bei der Verbindung mit dem Original oder einer beglaubigten Abschrift müssen Sie uns die Dokumente persönlich überreichen oder per Post zusenden, bei einer gewöhnlichen Kopie ist die elektronische Version („Scan“) ausreichend. Die Übersetzung können Sie dann persönlich entgegennehmen oder Sie erhalten diese per Post oder Kurierdienst.

Die Einrichtung, die von Ihnen eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung verlangt, legt fest, ob diese beglaubigte Übersetzung mit dem Original, einer beglaubigten Abschrift oder einer einfachen Kopie verbunden wird. Bei der Verbindung mit dem Original oder einer beglaubigten Abschrift müssen Sie uns die Dokumente persönlich überreichen oder per Post zusenden, bei einer gewöhnlichen Kopie ist die elektronische Version („Scan“) ausreichend. Die Übersetzung können Sie dann persönlich entgegennehmen oder Sie erhalten diese per Post oder Kurierdienst.

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